Vorbereitung auf Ihren Aufenthalt

Beachten Sie folgende Hinweise, um auf Ihren Aufenthalt bei uns optimal vorbereitet zu sein.

Reha beantragen. Leicht gemacht.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, eine Reha zu beantragen.
Man unterscheidet bei einem Reha-Antrag zwischen Anschlussheilbehandlung (AHB) und Heilverfahren (HV).

Die Anschlussheilbehandlung (AHB) ist eine stationäre medizinische Rehabilitation, die sich unmittelbar (in der Regel bis zu 14 Tage nach Entlassung) an die Behandlung im Akutkrankenhaus anschließt.

Jeder niedergelassene Arzt kann eine stationäre Rehabilitationsmaßnahme / ein Heilverfahren (HV) anregen. Rehabilitationsmaßnahmen werden beim jeweils zuständigen Kostenträger beantragt, also bei der Rentenversicherung, der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Privaten Krankenversicherung, der Unfallversicherung oder bei Beihilfestellen.

Was ist eine AHB?

Haben Sie sich nach einer schweren Erkrankung einer Behandlung / Operation in einem Akutkrankenhaus unterzogen, besteht für Sie die Möglichkeit einer Anschlussheilbehandlung.

Anschlussheilbehandlungen werden nur in eigens dafür ausgewählten und zugelassenen, d.h. speziell qualifizierten und hierfür eingerichteten Rehabilitationskliniken durchgeführt. Die Indikationsstellung und Empfehlung zur AHB muss vom behandelnden Arzt im Krankenhaus ausgehen. Die AHB setzt jedoch das Einverständnis des Rehabilitanden voraus.

Die Antragstellung erfolgt durch den behandelnden Arzt der Klinik. Die Formalitäten werden vom Sozialdienst / Casemanagement des Krankenhauses übernommen. Sie haben ein sogenanntes Wahlrecht, d.h. Sie dürfen sich eine Klinik mit geeigneter Indikation aussuchen, Ihre Krankenkasse kann Ihnen aber auch geeignete Einrichtungen vorschlagen. Damit können Sie die Klinik im Park als Wunschklinik angeben. Der Kostenträger oder der Sozialdienst der Klinik meldet Sie dann bei uns an.

Sollte der gesetzliche Kostenträger eine andere als die gewünschte Einrichtung bewilligen, kann nach § 9 SGB IX (Wunsch- und Wahlrecht des Leistungsberechtigten) Widerspruch eingelegt werden.

Wie komme ich zur Reha?

Der Haus- oder Facharzt muss die Notwendigkeit eines Heilverfahrens durch ein Attest bestätigen und den Antrag an den zuständigen Kostenträger schicken.

Auf dem Antrag sollte bereits ein Wunschtermin sowie die Klinik im Park als Wunschklinik vermerkt sein. Die Anmeldung in unserem Hause erfolgt über den Leistungsträger.

Ziel dieser Maßnahme ist die Wiedereingliederung in Ihr alltägliches Leben und damit die Verhinderung / Abwendung einer drohenden Pflegebedürftigkeit (z.B. auch bei längerer oder chronischer Krankheit).

Die Rehabilitationsmaßnahme kann erst nach Vorliegen einer schriftlichen Zusage des Kostenträgers angetreten werden. Selbstverständlich können auch Sie als Selbstzahler unsere Leistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung direkt zwischen der Klinik und Ihnen.

Sollte der gesetzliche Kostenträger eine andere als die gewünschte Einrichtung bewilligen, kann nach § 9 SGB IX (Wunsch- und Wahlrecht des Leistungsberechtigten) Widerspruch eingelegt werden.